Schulen sind nach § 36 IfSG verpflichtet, in Hygienekonzepten innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen.
Das Hygienekonzept der Lindenschule können Sie hier einsehen.
Schulen sind nach § 36 IfSG verpflichtet, in Hygienekonzepten innerbetriebliche Verfahrensweisen zur Einhaltung der Infektionshygiene festzulegen.
Das Hygienekonzept der Lindenschule können Sie hier einsehen.