Unsere Schulordnung

LINDENSCHULE

Mit dieser Schulordnung sind für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle Lehrerinnen und Lehrer die Regeln aufgeschrieben, die an unserer Schule gelten sollen, damit ein freundliches und geregeltes Zusammenleben aller Beteiligten möglich ist. Sie kann nur dann voll wirksam werden, wenn alle verantwortungsbewusst mitdenken und entsprechend handeln.

  1. Wir wollen eine schöne Schule, in der wir uns alle wohl fühlen.
    Deshalb sind die folgenden Regeln für uns selbstverständlich:
    • Wir achten unsere Mitmenschen und verhalten uns darum so, dass keiner verletzt, gefährdet oder belästigt wird.
    • Wir sind freundlich zueinander und ärgern, beleidigen oder kränken uns nicht.
    • Wir helfen uns gegenseitig und unterstützen besonders schwächere Mitmenschen.
    • Wir benutzen nicht ohne Erlaubnis die Sachen anderer. Wenn wir sie haben dürfen, gehen wir sorgfältig damit um.
    • Wir beschädigen und beschmieren unsere Schule nicht, weder innen noch außen.
    • Wir melden freiwillig Schäden, die wir angerichtet haben. Außerdem machen wir Vorschläge, wie wir etwas zur Behebung des Schadens beitragen können.
    • Wir halten unser Schulgelände sauber. Wir schonen und erhalten die darauf wachsenden Pflanzen.
  2. Unterricht soll Spaß machen. Es soll dort aber auch fleißig gelernt werden.
    Damit das gut gelingt, müssen wir alle unseren Beitrag leisten:
    • Wir beginnen den Unterricht pünktlich.
    • Wir tragen zu einer ruhigen Arbeits-atmosphäre bei.
    • Wir arbeiten fleißig mit.
    • Wir haben immer alle notwendigen Unterrichtsmaterialien dabei. Wir erledigen Hausaufgaben regelmäßig und gewissenhaft.
    • Wir behandeln die uns von der Schule anvertrauten Sachen (z. B. Bücher) sorgsam.
    • Wir dürfen unsere Meinung frei äußern, halten uns dabei aber an die vereinbarten Gesprächsregeln.
  3. Weitere wichtige Regeln für Schülerinnen und Schüler, auf die wir nicht verzichten wollen:
    • Wir befolgen die Anweisungen der Lehrkräfte.
    • Wir lassen Waffen, Messer, Feuerzeuge, Knallkörper oder andere gefährliche Gegenstände zu Hause, weil sie in der Schule verboten sind.
    • Wir halten uns an das Rauchverbot für Schülerinnen und Schüler.
    • Wir beschädigen die Fahrräder unserer Mitschülerinnen und Mitschüler nicht.
    • Wir verlassen nach dem Ende der Stunde das Schulgebäude und gehen auf unseren Schulhof oder zum Ballspielen auf den Sportplatz.
    • Wir bleiben während der Pausen in den für uns freigegebenen Bereichen des Schulgeländes.
    • Wir halten uns nicht unnötig in den Toiletten auf.
    • Wir versammeln uns nach Ende der Pause am vereinbarten Treffpunkt vor den Eingängen und warten darauf, dass wir in die Klasse geführt werden.
    • Wir verlassen während der gesamten Unterrichtszeit das Schulgelände nur mit Genehmigung einer Lehrkraft.
  4. Wenn eine Schülerin oder ein Schüler Probleme mit Mitschülerinnen/Mitschülern oder mit Lehrkräften nicht allein lösen kann, sollte sie/er Hilfe suchen bei
    • der Klassensprecherin / dem Klassensprecher,
    • der Klassenlehrerin / dem Klassenlehrer,
    • der Verbindungslehrerin / dem Verbindungslehrer,
    • der Schulleiterin / dem Schulleiter
    • und bei Konflikten während der Pause bei der Pausenaufsicht.
  5. Wer gegen diese Schulordnung verstößt, kann (auch außerhalb der Unterrichtszeit) zu einer gemeinnützigen Arbeit herangezogen werden. Das kann z. B. sein
    • Schulhof fegen,
    • Müll sammeln,
    • Wände schrubben,
    • Klasse reinigen,
    • Unkraut jäten
    • oder Ähnliches.
  6. Ein in der Eingangshalle ausgehängter Maßnahmenkatalog ergänzt Punkt 5. Bei schweren bzw. wiederholten Verstößen gegen die Schulordnung wird per Post ein schriftlicher Verweis in Form einer „Gelben Karte“ durch die Klassenlehrerin bzw. den Klassenlehrer erteilt und begründet.
  7. Bei besonders groben Verstößen (z. B. Schlägerei, Pöbelei, Besitz oder Einnahme von Alkohol oder Drogen), gibt es die „rote Karte“. Die Schülerin bzw. der Schüler muss die Schule sofort für den Rest des Tages verlassen und muss den Stoff des versäumten Unterrichts zu Hause bearbeiten. Ereignet sich der Vorfall erst gegen Ende des Unterrichts, muss er bzw. sie auch am nächsten Tag der Schule fernbleiben.